Der neue B197-Führerschein: Das ist die Automatikregelung ab April 2021

15.02.2022 | FAHRSCHUL-NEWSDer neue B197-Führerschein: Das ist die Automatikregelung ab April 2021

Die neue Automatikregelung "B 197" - Klasse B mit Schlüsselzahl 197

 

 

Mit der neuen sogenannten Automatikregelung wird ab 01.04.2021

die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der

Klasse B und BF 17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne

die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die

Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.

Für Bewerber der Fahrerlaubnisklassen B und BF17 bedeutet dies,

dass trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem

Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt wird,

wenn zuvor ein Teil der praktischen Ausbildung auf einem

Schaltfahrzeug abgelegt wurde und ein entsprechender Schaltnachweis erworben wurde.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der

Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über

mindestens 10 Std. a 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf

einem KFZ mit Schaltgetriebe, sog. Schaltnachweis

(§ 17 a Abs. 2 Satz 3 FeV).

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