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Winterpause

Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Sicherheitsrelevantes Zubehör im Auto

15.06.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss bestimmten verkehrsrechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt neben technischen Standards auch eine entsprechende Ausrüstung. Der Blick in den Innenraum eines Autos erlaubt nicht selten Rückschlüsse über dessen Besitzer. Ähnlich wie bei Rucksack, Akten- oder Handtasche entwickeln Menschen mit der Zeit eine eigene Vorstellung, welche Ausstattung unterwegs von Nöten ist. Während der eine regelmäßig den halben Hausrat transportiert, richten sich der andere auf der Fahrt eher spartanisch ein. Zumindest der Gesetzgeber macht verbindliche und allgemeingültige Vorgaben, welche sicherheitsrelevanten Gegenstände auf deutschen Straßen zwingend mitzuführen sind. „Die Straßenverkehrsordnung nennt mit Warndreieck, Warnweste und Verbandsmaterial zunächst drei unverzichtbare Begleiter“, sagt #userInhaber#, von Berufswegen auch mit deren Funktionsweise eingehend vertraut. „Dieses Dreigespann soll die eigene wie auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten.“ Das Warndreieck dient neben der am Fahrzeug installierten Warnleuchte und Warnblinkanlage zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle. Im richtigen Abstand positioniert, signalisiert es für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle und reduziert so das Risiko von Folgeschäden. „Beim Aufstellen des Warndreiecks sollten Sie sich unbedingt am rechten Fahrbahnrand bewegen, wenn möglich hinter der Leitplanke, und dieses gut sichtbar vor dem Körper tragen“, so #userInhaber#. Die geeignete Entfernung zur Unfallstelle ergibt sich laut dem Fahrprofi dabei vor allem aus den örtlichen Gegebenheiten. Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland tatsächlich erst seit 2014 Pflicht. „Achten Sie beim Kauf oder der Übernahme einer Warnweste darauf, dass diese dem europaweiten Standard DIN EN 471 entspricht, eine entsprechende Angabe findet sich in der Regel im Wäscheschild.“ Da das signalfarbene Kleidungsstück schon beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen ist, rät #userInhaber# dazu, dieses nicht im Kofferraum, sondern griffbereit unter einem Sitz oder in der Seitenfläche einer Tür aufzubewahren. Um im Ernstfall medizinische Erstversorgung leisten zu können, empfiehlt sich ein Erste-Hilfe-Koffer mit der DIN-Norm 13164. Darin enthalten ist ausreichend Verbandsmaterial, um bis zum Eintreffen der Sanitäter Wunden zu versorgen. „Einzelne Komponenten wie Mullbinden und Kompressen sind nur bedingt haltbar, kontrollieren Sie deshalb regelmäßig das Verfallsdatum“, weiß #userInhaber#. Wer bei einer Verkehrskontrolle die erforderliche Ausstattung nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Fall von Warndreieck und -weste kostet dies je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit fünf Euro zu Buche. #userInhaber# appelliert indes, das verhältnismäßig geringe Strafmaß nicht zum Anlass für Fahrlässigkeit zu nehmen: „Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern gerecht und sparen Sie nicht an dem nötigen Sicherheitszubehör. Im Ernstfall kann dieses Equipment und das Wissen um dessen Handhabung Leben retten!“ Weitere Auskünfte zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder nach Vereinbarung direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Prüfungen

07.05.2020 | FAHRSCHUL-NEWS

Hallo zuammen,   Folgendene Informationen der DEKRA wie die Prüfungen ablaufen werden, wenn es wieder erlaubt ist. „Die Bereitstellung des gemäß umzusetzenden Schutzplanes für jede Prüfungsdurchführung erforderlichen zertifizierten Mund-Nasenschutzes (zMNS) erfolgt jeweils grundsätzlich in eigener / persönlicher Verantwortung. Die angepasste Verfahrensweise „Theoretische Prüfung“ (TFEP) Anmeldung zur TFEP Die Anmeldung von Bewerbern zur TFEP bei der Technischen Prüfstelle erfolgt durch die Fahrschule. Prüfungsteilnehmer (PTN) werden nur symptomfrei geprüft. Die PTN sollen erst unmittelbar vor dem für sie reservierten Prüfzeitpunkt zur Prüfung erscheinen und vor dem Gebäude unter Einhaltung der behördlich verordneten Sicherheitsabstände von mindestens 1,50 m warten. Auf eine Begleitung der PTN bis zum Wartebereich soll verzichtet werden. Der Prüfer nimmt die PTN durch Aufrufen gemäß der ihm vorliegenden Anmeldung in Empfang. Der Einlass und die Prüfungsdurchführung bis hin zum Verlassen des Prüfgebäudes erfolgt grundsätzlich nur mit getragenem zMNS. Unmittelbar vor dem Prüfungsraum desinfizieren alle PTN ihre Hände mit dem bereit gestellten Desinfektionsmittel. Zur Identifizierung des PTN ist der zMNS nach Aufforderung durch den Prüfer zu lüften. Nach erfolgter Identifizierung des Bewerbers und Überprüfung seines Ausbildungsnachweises bekommt der PTN seinen Prüfplatz zugewiesen und führt die Prüfung durch. Das Prüfergebnis erhält der PTN unmittelbar auf seinem Prüfungs-Tablet mitgeteilt.“ Bei Fragen, einfach melden. Wir sind für Euch da. Bleibt gesund Eure Fahrschulteam.

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